© Mag. Christina Rogl 2022 Impressum| Kontakt |
Made with MAGIX
Mag. Christina Rogl selbständige Bilanzbuchhalterin 1210 Wien, Schererstraße 22/23/25
Arbeitnehmerveranlagung
Über die Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) haben Sie die Möglichkeit ohne großen Aufwand Steuern zu sparen. Auch wenn Sie keine Lohnsteuer zahlen, ist es über die sogenannte „Negativsteuer“ möglich, in bestimmten Fällen eine Abgabengutschrift zu erhalten. Nutzen Sie die Chance, vom Finanzamt Geld zurückzubekommen - und das 5 Jahre rückwirkend!
NEU ab 01.07.2022: Familienbonus plus - bis zu Euro 2.000,16 Steuergutschrift pro Jahr für Kinder unter 18 Jahren bei Bezug der Familienbeihilfe möglich! Ausgaben für Pflege (24-Stunden-Betreuung, Pflegeheim), Krankheitskosten (bei Behinderung ohne Selbstbehalt), Begräbnisse usw. lassen sich unter gewissen Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Gerade bei den oft sehr hohen Kosten im Pflegebereich sind Steuergutschriften von mehreren tausend Euro pro Jahr möglich. Seit 01.01.2017 können Spenden an bestimmte Organisationen (Liste der begünstigten Spendenempfänger) nur mehr nach Meldung durch die Spendenorganisation an das Finanzamt im Steuerausgleich als Sonderausgabe berücksichtigt werden. Bitte achten Sie darauf, Ihren Vor- und Zunamen und das Geburtsdatum korrekt an die Spendenorganisation weiterzuleiten. Dasselbe gilt für Ihre Kirchenbeitragszahlung (maximal Euro 400,00 pro Jahr absetzbar). Sie haben Weiterbildungsveranstaltungen aus eigener Tasche bezahlt, Fachliteratur selbst gekauft, das Kilometergeld vom Arbeitgeber nicht ersetzt bekommen oder im Homeoffice gearbeitet? - Auch hier ist eine Steuerersparnis möglich. Wenn Sie Kinder haben und Alleinverdiener/Alleinerzieher sind, bekommen Sie je nach Anzahl der Kinder Steuer vom Finanzamt zurück. Bei einem Kind sind das jährlich Euro 494,00, bei zwei Kindern Euro 669,00 und ab drei Kindern zusätzlich Euro 220,00 pro Kind und Jahr. Voraussetzung ist, dass Sie für Ihre Kinder mehr als sechs Monate die Familienbeihilfe bezogen haben und Ihr Partner höchstens Einkünfte von Euro 6.000,00 pro Jahr hat.

Haben Sie Fragen zu meinen Leistungen?

Es gibt viele Möglichkeiten als Arbeitnehmer bzw. Pensionist nachträglich Steuern zu sparen. Wenn Sie Unterstützung bei Ihrem Steuerausgleich brauchen, ich berate Sie gerne.
Schreiben Sie doch einfach ein E-Mail, ich melde mich umgehend bei Ihnen. Oder kontaktieren Sie mich per Telefon, ich freue mich auf Ihren Anruf.
(Steuerausgleich)

Fünf wertvolle Tipps für Ihren Steuerausgleich:

© Mag. Christina Rogl 2022 Impressum| Kontakt |
Mag. Christina Rogl selbständige Blianzbuchhalterin 1210 Wien, Schererstraße 22/23/25
Arbeitnehmerveranlagung
Über die Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) haben Sie die Möglichkeit ohne großen Aufwand Steuern zu sparen. Auch wenn Sie keine Lohnsteuer zahlen, ist es über die sogenannte „Negativsteuer“ möglich, in bestimmten Fällen eine Abgabengutschrift zu erhalten. Nutzen Sie die Chance, vom Finanzamt Geld zurückzubekommen - und das 5 Jahre rückwirkend!
NEU ab 01.07.2022: Familienbonus plus - bis zu Euro 2.000,16 Steuergutschrift pro Jahr für Kinder unter 18 Jahren bei Bezug der Familienbeihilfe möglich! Ausgaben für Pflege (24-Stunden-Betreuung, Pflegeheim), Krankheitskosten (bei Behinderung ohne Selbstbehalt), Begräbnisse usw. lassen sich unter gewissen Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Gerade bei den oft sehr hohen Kosten im Pflegebereich sind Steuergutschriften von mehreren tausend Euro pro Jahr möglich. Seit 01.01.2017 können Spenden an bestimmte Organisationen (Liste der begünstigten Spendenempfänger) nur mehr nach Meldung durch die Spendenorganisation an das Finanzamt im Steuerausgleich als Sonderausgabe berücksichtigt werden. Bitte achten Sie darauf, Ihren Vor- und Zunamen und das Geburtsdatum korrekt an die Spendenorganisation weiterzuleiten. Dasselbe gilt für Ihre Kirchenbeitragszahlung (maximal Euro 400,00 pro Jahr absetzbar). Sie haben Weiterbildungsveranstaltungen aus eigener Tasche bezahlt, Fachliteratur selbst gekauft, das Kilometergeld vom Arbeitgeber nicht ersetzt bekommen oder im Homeoffice gearbeitet? - Auch hier ist eine Steuerersparnis möglich. Wenn Sie Kinder haben und Alleinverdiener/Alleinerzieher sind, bekommen Sie je nach Anzahl der Kinder Steuer vom Finanzamt zurück. Bei einem Kind sind das jährlich Euro 494,00, bei zwei Kindern Euro 669,00 und ab drei Kindern zusätzlich Euro 220,00 pro Kind und Jahr. Voraussetzung ist, dass Sie für Ihre Kinder mehr als sechs Monate die Familienbeihilfe bezogen haben und Ihr Partner höchstens Einkünfte von Euro 6.000,00 pro Jahr hat.

Haben Sie Fragen zu meinen Leistungen?

Es gibt viele Möglichkeiten als Arbeitnehmer bzw. Pensionist nachträglich Steuern zu sparen. Wenn Sie Unterstützung bei Ihrem Steuerausgleich brauchen, ich berate Sie gerne.
Schreiben Sie doch einfach ein E-Mail, ich melde mich umgehend bei Ihnen. Oder kontaktieren Sie mich per Telefon, ich freue mich auf Ihren Anruf.

5 wertvolle Tipps für Ihren Steuerausgleich: